Notfallbetreuung
Liebe Eltern,
der Personenkreis, der die Möglichkeit einer Notbetreuung für seine Kinder in Anspruch nehmen kann, ist erweitert worden.
Ab sofort können auch Elternteile, die Mitarbeiter/in in einem Betrieb zur Lebensmittelversorgung sind (z.B. Verkäufer/in im Lebensmitteleinzelhandel) eine entsprechende Notbetreuung an der Schule beantragen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers.Bei zwei Elternteilen müssen beide diese Bescheinigung vorlegen.
Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, schicken Sie bitte eine entsprechende
E-Mail an r.-d.seitz@aartalschule.de oder e.konaka@aartalschule.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph-D. Seitz
Schulleiter
Beachten Sie hierzu auch die folgenden Dokumente: